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Formblatt gem. EU-Reiserichtlinie:
Das Formblatt gem. EU-Reiserichtlinie steht hier als PDF-Datei für Sie bereit:
Formblatt Pauschalreiserichtlinie anzeigen
Portugal Autêntico [Juli 2018]
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und Portugal Autêntico zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.
- Präambel
In den folgenden Zeilen können Sie die allgemeinen Reisebedingungen von Portugal Autêntico, Marius Knapp, Lychener Str. 6, 10437 Berlin (im Folgenden Portugal Autêntico genannt) nachlesen. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben oder eine Zusendung der allgemeinen Reisebedingungen per E-Mail oder Post wünschen, melden Sie sich gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail bei uns.
- Buchung der Reise
2.1
Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per e-Mail oder über unser Buchungsformular erfolgen. Wir empfehlen die Buchung via Buchungsformular.
2.2
Die Reisebuchung wird für Portugal Autêntico erst verbindlich, sobald diese dem Reisenden gegenüber schriftlich bestätigt worden ist. An seine Buchung ist der Reisende bis zur Annahme durch Portugal Autêntico, maximal jedoch 14 Tage ab dem Tag der Buchung, gebunden.
2.3
Die Reisebuchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle weiteren in der Buchung genannten Reiseteilnehmer, für deren Vertragserfüllung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Andernfalls wird Portugal Autêntico davon ausgehen, dass der Reisende als Vertreter der weiteren Reiseteilnehmer handelt.
2.4
Der rechtsverbindliche Vertrag kommt mit der Annahme der Buchungsanfrage durch Portugal Autêntico zustande. Die nach Eingang der Buchungsanfrage versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine derartige Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Weicht der Inhalt der Vertragsannahme (=Reisebestätigung) vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, so stellt dies ein neues Angebot von Portugal Autêntico dar, an das Portugal Autêntico wiederum für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Auf Grundlage dieses neuen Angebotes kommt dann ein verbindlicher Vertrag zustande, soweit Portugal Autêntico bzgl. des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Portugal Autêntico gegenüber die Annahme des Angebots erklärt – die Form der Erklärung ist hierbei nicht vorgegeben. Die Überweisung der Anzahlung gilt als konkludente Annahme des Reisevertrages.
2.5
Grundlage für Angebote von Portugal Autêntico sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
2.6
Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Artikel 250 § 3 Nr. 1, Nr. 3 bis 5 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen Reisendem und Portugal Autêntico ausdrücklich vereinbart ist.
2.7
Portugal Autêntico weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.2 Satz 1, Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten SMS sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden als Verbraucher geführt worden; im zuletzt genannten Fall besteht keine Widerrufsrecht (§§ 312g Abs. 2 Satz 1, Nr.9, Satz 2 iVm § 320 BGB).
- Bezahlung des Reisepreises
3.1
Mit Abschluss des Reisevertrages und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651r ist durch den Reisenden eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, 20% des Gesamtreisepreises und ist vom Reisenden innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
3.2
Die Bezahlung des Restbetrages in Höhe von 80% des Reisepreises wird grundsätzlich 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein ausgehändigt worden und nichts anderes vereinbart worden ist, ohne dass es eine weitere Mitteilung seitens Portugal Autêntico an den Kunden bedarf.
3.4
Leistet der Reisende die Anzahlung und/ oder die Restzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Portugal Autêntico zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist Portugal Autêntico berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7.3 bis 7.6 zu belasten.
3.5
Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind stets sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.6
Entsprechend der gesetzlichen Regelung gem. § 651r BGB hat Portugal Autêntico den gezahlten Reisepreis über die Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland, Abt. Kaution und Kredit, Platz der Einheit 2, D-60327 Frankfurt a. Main., Telefon: 069-71150 versichert.
- Leistungen durch Portugal Autêntico
4.1
Der Inhalt des Reisevertrages (Termine, Orte und Reisezeiten etc.) ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von Portugal Autêntico (www.portugal-autentico.de) oder der individuellen Reiseausschreibung zum Zeitpunkt der Buchung sowie der sich hierauf beziehenden, schriftlichen Buchungsbestätigung von Portugal Autêntico. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit sich nicht aus der schriftlichen Bestätigung ausdrücklich etwas anderes ergibt.
4.2
Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Portugal Autêntico. Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten wird dem Reisenden empfohlen, eine schriftliche Leistungsänderung von Portugal Autêntico zu verlangen sowie eine Klarstellung, wer für die (zusätzlichen) Kosten aufzukommen hat.
4.3
Die Reiseunterlagen – inkl. der für die Eigenanreise benötigten Kontaktdaten der Partner vor Ort in Portugal – werden dem Reisenden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt per Post zugeschickt. Der Kunde hat Portugal Autêntico zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb dieser Frist erhält.
4.4
Die An- und Abreise der Reisenden ins bzw. aus dem Zielgebiet der Rundreise erfolgt immer auf eigene Kosten und auf das eigene Risiko der Reisenden.
- Änderung der Vertragsinhalte durch Portugal Autêntico
5.1
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Portugal Autêntico nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Portugal Autêntico vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.2
Portugal Autêntico ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (Email) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
5.3
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Portugal Autêntico gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Portugal Autêntico eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung von Portugal Autêntico zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber Portugal Autêntico reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen (sofern ihm eine solche angeboten wurde oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber Portugal Autêntico nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff. 5.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
5.4
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Portugal Autêntico für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
- Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Portugal Autêntico kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch Portugal Autêntico nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten seitens Portugal Autêntico beruht. Kündigt Portugal Autêntico, so behält Portugal Autêntico den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Portugal Autêntico aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
- Rücktritt vom Reisevertrag oder Kündigung durch den Reisenden
7.1
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine entsprechende Erklärung gegenüber Portugal Autêntico (Schriftform wird seitens Portugal Autêntico empfohlen) von der Reise zurücktreten.
7.2
Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert Portugal Autêntico den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Portugal Autêntico eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Portugal Autêntico zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Portugal Autêntico unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
7.3
Portugal Autêntico pauschaliert diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis. Dabei berücksichtigt Portugal Autêntico gewöhnlich ersparte Aufwendungen und üblicherweise mögliche anderweitige Verwendungen der Reise-leistungen. In diesem Fall gelten grundsätzlich folgende pauschale Rücktrittsgebühren:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- vom 29. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- ab dem 14. Tag bis zum Tag des Reiseantritts: 80 % des Reisepreises
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung
7.4
Portugal Autêntico behält sich vor, eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Portugal Autêntico verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Portugal Autêntico durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
7.5
Der Reisende hat das Recht, Portugal Autêntico nachzuweisen, dass Portugal Autêntico tatsächlich keine oder geringere Kosten als die pauschal oder konkret geltend gemachten Rücktrittsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende zum Ausgleich der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
7.6
lst Portugal Autêntico in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung auf den Reisepreis verpflichtet, hat Portugal Autêntico dies unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
7.7
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Umbuchungen (z.B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft) besteht nicht.
7.8
Das Recht des Kunden, gemäß §651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen und diesen nach Maßgabe dieser Vorschrift in den Vertrag eintreten zu lassen, bleibt unberührt. Die durch den Eintritt ggf. entstehenden Mehrkosten werden seitens des Reiseveranstalters entsprechend in Rechnung gestellt und gem. § 651e Abs. IV BGB belegt.
7.9
Portugal Autêntico empfiehlt seinen Reisenden grundsätzlich und nachdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reise-Kranken-, Reise-Gepäck- und Reise-Abbruch-versicherung. Die Zahlungspflicht und Fälligkeit der Rücktrittsentschädigung des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.
- Gewährleistung, Mängel, Mithilfe und Abhilfe
8.1
Werden einzelne Leistungen aus dem Reisepaket, die dem Reisenden ordnungsgemäß angeboten werden, nicht in Anspruch genommen, so liegt hierin kein Mangel begründet und es entsteht hierdurch kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises. Portugal Autêntico wird sich aber um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Portugal Autêntico ist berechtigt, 20% des rückvergüteten Betrages als Aufwendungsersatz hierfür zu beanspruchen.
8.2
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Portugal Autêntico in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann den Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich unter der mitgeteilten Kontaktadresse Portugal Autêntico zur Kenntnis zu bringen.
8.3
Leistungsträger vor Ort können durch Portugal Autêntico beauftragt werden, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Portugal Autêntico anzuerkennen.
8.4
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Portugal Autêntico zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Portugal Autêntico verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.
8.5
Der Reisende hat Portugal Autêntico zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Portugal Autêntico mitgeteilten Frist erhält.
- Anspruchsstellung, Ausschlussfrist und Verjährung
9.1
Die vertragliche Haftung seitens Portugal Autêntico für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2
Portugal Autêntico haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Portugal Autêntico haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens Portugal Autêntico ursächlich war.
9.3
Ansprüche nach dem § 651i Abs.3 Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber Portugal Autêntico geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform empfohlen.
9.4
Portugal Autêntico weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass es nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen für Portugal Autêntico verpflichtend würde, informiert Portugal Autêntico den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Portugal Autêntico weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform hin: http://ec.eu/consumers/odr/
9.5
Die in § 651i Abs. III BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
9.6
Schwebende Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, hemmen die Verjährung, bis Portugal Autêntico oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Sonstige Bestimmungen
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Betreuung der Reisenden verwendet.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Portugal Autêntico findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2
Soweit bei Klagen des Reisenden gegen Portugal Autêntico im Ausland für die Haftung von Portugal Autêntico dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3
Der Kunde kann Portugal Autêntico nur an dessen Sitz verklagen. Falls durch EU-Verordnungen oder internationale Abkommen zwingende Gerichtsstände zu Gunsten des Reisenden oder solche, die den Reisenden begünstigen, bestehen, so kann sich der Reisende auf diesen Gerichtsstand berufen. Besteht keine einschlägige, anderslautende Regelung kann der Reisende Portugal Autêntico nur an dessen Sitz verklagen.
11.4
Für Klagen von Portugal Autêntico gegen den Reisenden ist – vorbehaltlich der in Abschnitt 11.3 genannten Bestimmungen zu Gunsten des Reisenden – der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
11.5
Die in Abschnitt 11.4 genannte Regelung gilt nicht, wenn sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, richtet. In diesen Fällen ist der Sitz von Portugal Autêntico maßgebend.
Berlin, im Juli 2018
Reiseveranstalter:
Portugal Autêntico
Inh. Marius Knapp
Kantstr. 91
D-10627 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 98556005
Email: info@portugal-autentico.de
www.portugal-autentico.de
Insolvenzversicherung, Sicherungsschein gem. § 65tr BGB:
Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland
Abt. Kaution und Kredit
Platz der Einheit 2
D-60327 Frankfurt a. Main.
Telefon: 069-71150
Vertragsnummer: Z-8690INSO3281
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